Futter, ein bequemer Schlafplatz, der tägliche Auslauf und eine Menge Streicheleinheiten – nur ein Auszug der Dinge, die Ihr neues Familienmitglied benötigt. Darüber hinaus will Ihr Vierbeiner gefordert und gefördert werden und braucht Ihre Fürsorge falls er einmal krank wird.
Damit übernehmen Sie als Hundehalter eine Menge Verantwortung. Zu dieser Verantwortung Ihrem Hund gegenüber gehört dabei nicht nur die Absicherung des Vierbeiners selbst, sondern auch Ihre eigene Absicherung, schließlich müssen im Fall der Fälle nicht nur Medikamente bezahlt und Behandlungs- oder sogar Operationskosten gestemmt werden, sondern es stellt sich auch die Frage, wer für Schäden aufkommt, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Ein Grund mehr, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hundeversicherungen wie Hundehaftpflichtversicherung, Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherung versprechen hier Schutz. Doch was steckt eigentlich genau hinter solchen Tarifen? Welche dieser Versicherungen ist wirklich notwendig und welche sind eher nettes Beiwerk? Ab wann empfiehlt sich welche Absicherung und was gilt es außerdem zu wissen?
Fragen, mit denen wir uns im Folgenden einmal näher für Sie beschäftigt haben.
Hundeversicherung – Sinn und Unsinn der Absicherung
Auf den ersten Blick erscheint es eher abwegig, eine Versicherung für das Haustier abzuschließen. Schließlich fällt es oft schon schwer genug, einen angemessenen Versicherungsschutz für die eigene Person aufzubauen und welche Risiken kann die Haltung eines Hundes schon mit sich bringen. Allerdings müssen Sie sich als Halter die Frage gefallen lassen, wie weit die Verantwortung Ihrem Hund gegenüber geht.
Zu den offensichtlichen Facetten dieser Fragestellung gehört das Krankheitsrisiko. Kein Hund ist davor gefeit, zu erkranken oder sich zu verletzen. Während unkomplizierte Infektionen kein größeres Problem darstellen, müssen Sie sich bei chronischen Erkrankungen oder zum Beispiel im Falle einer Gelenksdysplasie auf Kosten von mehreren tausend Euro einstellen.
Zudem besteht das Risiko, dass Ihr Hund beim Herumtollen im Park im Eifer des Gefechts beispielsweise einen Radfahrer übersieht und dieser sich durch einen Sturz Verletzungen zuzieht.
Situationen, die im Alltag auftreten und aus denen ein erhebliches finanzielles Risiko für Sie als Halter erwachsen kann.
Die Hundehaftpflichtversicherung – Oft bereits Pflicht
Einer der aus Sicht des vorausschauenden Hundehalters wichtigen Versicherungszweige ist die Hundehaftpflicht- oder Hundehalterhaftpflichtversicherung. Hintergrund: In Deutschland liegt die Haftung für einen Schaden durch Haustiere beim Halter. Grundlage ist § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der nicht nur den Haftungsanspruch bei Sach- und Personenschäden regelt, sondern außerdem keine Begrenzung der Haftungshöhe enthält.
Halter müssen jeden entstandenen Schaden ersetzen. Dies kann eine zerrissene Hose sein oder die BU-Rente, weil der Radfahrer so unglücklich zu Fall kam, dass der Hüftknochen zertrümmert wurde. Urteile vergangener Jahre haben hier durchaus Schadenssummen in sechsstelliger Höhe nach sich gezogen.
Das Problem: Die Privathaftpflichtversicherung schließt Leistungen aus Schäden durch die Haustierhaltung aus. Viele Halter tappen hier in eine Falle, ohne es zu merken und setzen sich mitunter sogar dem Risiko eines Bußgelds aus. Daher ist in einigen Bundesländern der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung inzwischen Pflicht:
Hundehaftpflicht – Welcher Schutz sollte drin sein?
Für einen Halter ist die Erkenntnis, dass der Hund zum finanziellen Risiko werden kann, eine unangenehme Überraschung. Die Hundehaftpflichtversicherung schafft Abhilfe – vorausgesetzt, es wird der richtige Tarif abgeschlossen. Grundsätzlich bieten die Versicherer Schutz bei
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- Vermögens(folge)schäden.
Kommt es also durch Ihren Hund zur Beeinträchtigung der Gesundheit einer dritten Person, entsteht ein Schaden an einem Fahrzeug oder der Einrichtung eines Bekannten oder kommt es für einen Betroffenen zum Beispiel durch einen Einkommensausfall in Folge eines durch Ihren Hund verursachten Unfalls zu einem finanziellen Nachteil, springt die Versicherung ein.
Abgesichert wird dabei nicht nur die Erhebung einer Schadensersatzforderung. Strengen Dritte ein Verfahren gegen den Versicherten wegen Schadensersatz an, übernimmt der Versicherer die Prozessführung. Dieser Teilbereich wird auch als passiver Rechtsschutz der Hundehaftpflichtversicherung bezeichnet.
Tipp: In den Hundegesetzen, welche den Versicherungsschutz zur Pflicht machen, sind verschiedene Deckungsmindestsummen vorgesehen. Diese fallen teilweise niedrig aus. Als Halter sollte man sich nicht darauf verlassen. Deckungssummen ab fünf Millionen Euro geben einfach mehr Sicherheit. Neben den versicherten Leistungen spielen für die Beitragsbemessungen Faktoren wie die Rasse und ein vereinbarter Selbstbehalt eine Rolle.
Wichtig: Listenhunde werden oft nur in eigenen Tarifen versichert. Die Prämien sind hier meist deutlich höher als im Vergleich zur Standardabsicherung.
Hundekrankenversicherung – Luxus oder Must-have?
Im Hinblick auf den Nutzen der Hundehaftpflichtversicherung herrscht eine eher positive Grundhaltung vor. Wesentlich kritischer werden Tarife aus dem Bereich der Hundekrankenversicherung betrachtet. Wieso also sollte man den Vierbeiner gegen Krankheitskosten versichern?
Leider unterschätzen viele Halter die Kostenrisiken einer Tierarztbehandlung. Impfungen, Wurmkuren oder ähnliches liegen mit wenigen hundert Euro je Jahr durchaus im Rahmen. Sobald eine Diagnose wie Diabetes oder HD (Hüftgelenksdysplasie) ins Spiel kommt, sieht die Situation anders aus.
Operative Eingriffe mit Prothese können schnell einige tausend Euro kosten. Wer diese Kosten nicht tragen kann, steht vor einer schwierigen Entscheidung. Entweder leidet das Tier weiter oder wird von seinen Qualen erlöst.
Wichtig: Im Rahmen der Hundekrankenversicherung kann sowohl das Sachleistungs- als auch das Kostenerstattungsprinzip gelten. Letzteres setzt die Vorleistung des Halters beim Tierarzt voraus. Eine Betrachtung kann nur anhand des Einzelfalls erfolgen. Im Fall der Kostenerstattung reicht der Halter die Arztrechnungen ein und erhält in der Regel nach einigen Wochen den erstattungsfähigen Betrag aufs Konto ausgezahlt.
Hundekrankenversicherung – Beitrag & Leistungsausschlüsse
In der Hundekrankenversicherung wird der Beitrag anhand verschiedener Tarifierungsmerkmale berechnet. Einfluss haben unter anderem
- das Alter des Hundes und
- der Umfang versicherter Leistungen.
Gerade das Alter des Hundes kann dazu führen, dass die Prämie steigt. Viele Versicherer erheben ab einem bestimmten Alter Prämienzuschläge oder verlangen eine Selbstbeteilung des Halters. Jedem Besitzer eines Hundes muss darüber hinaus klar sein, dass nicht alle Erkrankungen und Diagnosen versichert sind.
Krankheitsbilder, die als angeboren gelten (beispielsweise Dysplasien oder anatomisch bedingte Atembeschwerden), gelten den Versicherungsbedingungen nach nicht als Leistungsfall. Damit findet für diese Behandlungen auch keine Kostenerstattung statt. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss einer Versicherung die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu studieren, um im Fall der Fälle nicht doch auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Hunde-OP-Versicherung – Der Minimalschutz
Als dritte Hundeversicherung werden OP-Tarife ins Feld geführt. Hierbei handelt es sich quasi um einen Ausschnitt aus den Krankentarifen. Während diese das gesamte Spektrum von der Diagnose über ambulante und stationäre Behandlungen bis zur Nachsorge umfassen, konzentriert sich der OP-Schutz einzig auf Eingriffe, die unter Narkose durchgeführt werden.
Erfasst wird von den Versicherungen oft der Tag vor der OP und in begrenztem Umfang die Nachsorge. Gemessen an der Hundekrankenversicherung ist die OP-Versicherung der Mindestschutz, um wenigstens das Kostenrisiko aus Operationen aufzufangen. Hinsichtlich des Beitrags gelten ähnliche Bedingungen wie im Krankenschutz. Das Alter spielt genauso eine Rolle wie der Umfang versicherter Leistungen.
Auch im Hinblick auf die Ausschlüsse sind sich beide Versicherungsvarianten ähnlich. Generell ist hier sehr detailliert auf die Versicherungsbedingungen zu achten, da die Formulierungen einen im Einzelfall breiten Spielraum zulassen.
Tipp: Einige Versicherer beziehen sich beim Thema Ausschluss auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Ein früher Abschluss der Versicherung – egal, ob bei Hundekranken- oder OP-Versicherung – kann sich daher auszahlen.
Fazit: Wenn versichern, dann richtig
Hundeversicherungen sind ein noch recht neuer Zweig in der Versicherungsbranche. In einigen Fällen – wie der Hundehaftpflicht – macht der Gesetzgeber sie zur Pflicht. Meist bleibt es jedoch bisher dem Halter überlassen, ob er sich absichert. Gerade bei der Hundehaftpflicht ist dieser Schritt empfehlenswert. Im Bereich der Hundekrankenversicherung und beim OP-Schutz bleibt es eine Ermessensfrage. In jedem Fall sollte der Tarif auf Herz und Niere geprüft werden.
Redaktioneller Hinweis
Diese Informationen wurden von der Redaktion des Portals HundeVersicherung1a.de zusammengestellt. Unter www.hundeversicherung1a.de finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hundeversicherungen und das gemeinsame Zusammenleben von Mensch & Hund sowie einen Vergleich aktueller Hundehaftpflicht-, Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherungstarife.
Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen an das Team von Hundeversicherung1a.de
Ein sehr guter Artikel mit ganz wichtigen Informationen. In diesem Bereich sollte man sich unbedingt richtig absichern und damit auch die unterschiedlichen Anbieter vergleichen, denn nur so kann man sich einen Überblick über Anbieter und deren Preise und Leistungen machen. Die Zeit dafür sollte man sich unbedingt nehmen, denn hier gibt es wie oben beschrieben schon einiges zu beachten.